IT-Recht aktuell

Persönlichkeitsgutachten bei Parship von Widerrufsrecht umfasst

Laut einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg hat sich die Partnervermittlung Parship zur Unterlassung verpflichtet. Die Unterlassungserklärung beziehe sich auf das Persönlichkeitsgutachten, das die Partnervermittlung für jeden Kunden erstellt. Parship hatte nämlich auch im Falle eines Widerrufs nach dem Fernabsatzgesetz eine Zahlung in Höhe von € 120,00 für die Erstellung eines Gutachtens verlangt. Parship berief sich insoweit darauf, dass es sich um eine individuelle Leistung handle, die nicht vom Widerrufsrecht umfasst sei.

Dem trat die Verbraucherzentrale nach eigenen Angaben entgegen. Schließlich habe der Nutzer kein Wahlrecht, ob er überhaupt eine Erstellung des Gutachtens wünsche. Insofern sei das Fernabsatzgesetz anwendbar und das Gutachten vom Widerrufsrecht umfasst. Die Verbraucherzentrale mahnte die Partnervermittlung daher ab. Parship reagierte mit einer entsprechenden Unterlassungserklärung.

Quelle: vzhh.de vom 21.12.2010

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