IT-Recht aktuell

Preisangaben von Fluggesellschaften müssen nach deutschem Recht erfolgen

Das Landgericht München hat mit Urteil vom 19.04.2011 (Az. 12 O 7134/11) festgestellt, dass Fluggesellschaften auch dann keine in Deutschland unzulässigen Preisänderungsvorbehalte in ihre AGB aufnehmen dürfen, wenn dies in ihren Heimatländern erlaubt ist.

Geklagte hatte die Wettbewerbszentrale gegen Etihad Airways wegen einer Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Gericht hielt die Klausel für unzulässig, da Preisänderungsklauseln nur dann zulässig sind, wenn zwischen dem Ticketverkauf und dem Abflugtermin mehr als 4 Monate liegen.

Quelle: www.wettbewerbszentrale.de

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