IT-Recht aktuell

Zusendung von Ware nach Widerruf stellt unlautere Werbung dar

Das Oberlandesgericht Koblenz hat im Rahmen seines Urteils  vom 17.09.2009 (Az. 9 U 120/09) entschieden, dass die Zusendung von Ware nach erfolgtem Widerruf als unlautere Werbung zu werten und damit wettbewerbswidrig sei.

 

Für Online-Händler bedeutet dies, dass sie die Zusendung von Ware nach erfolgtem Widerrufs durch den Käufer unbedingt unterlassen sollten. Anderenfalls drohen teure Abmahnungen von Wettbewerbern.

 

Quelle: OLG Koblenz, Urteil vom 17.09.2009, Az. 9 U 120/09

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