Gilt das Datenschutzrecht auch im privaten Bereich?
Nein. Die DSGVO findet keine Anwendung, wenn die sog. Haushaltsausnahme (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO) greift. Tätigkeiten, bei denen personenbezogene Daten ausschließlich im privaten und familiären Bereich verarbeitet werden, unterliegen damit nicht der DSGVO.