IT-Recht aktuell

Kann man als Rechteinhaber verhindern, dass Dritte Inhalte zum Zwecke des KI-Trainings (Text- u. Dataminings) verwenden?

Ja. Dem Urheber (oder Rechtsinhaber) steht gemäß § 44b Absatz 3 UrhG das Recht zu, das Text- und Datamining zu verbieten. Die Nutzung des Werkes ist also nur erlaubt, wenn sich der Rechtsinhaber diese nicht vorbehalten hat.

Eine Besonderheit gibt es dazu:

Der Nutzungsvorbehalt bei online zugänglichen Werken ist nur dann wirksam, wenn er in maschinenlesbarer Form erfolgt (bspw. durch eine robots.tx-Datei).

Werden beim Training von KI-Modellen trotz Nutzungsvorbehalt geschützte Inhalte Dritter vervielfältigt, liegt also eine Urheberrechtsverletzung des für das Training verantwortliche Unternehmen vor. Ob Nutzer für das rechtswidrige Training verantwortlich gemacht werden können, erscheint aber fraglich.

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