Gilt die KI-VO auch, wenn Anbieter oder Betreiber nicht in der EU sitzen?
Grundsätzlich unterliegen Anbieter und Betreiber mit Sitz in der Europäischen Union der KI-VO. Die KI-VO gilt aber unter anderem auch für
- Anbieter,
die entwickelte KI-Systeme /GPAI-Modelle (erstmalig) in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen (Art. 2 Abs. 1 lit. b) KI-VO). - Betreiber,
die ihren Sitz in der EU haben oder sich in der EU befinden (Art. 2 Abs. 1 lit. b) KI-VO). - Anbieter und Betreiber,
die sich in einem Drittland befinden, wenn der KI-Output in der EU verwendet wird (Art. 2 Abs. 1 lit. c) KI-VO).