IT-Recht aktuell

Gilt die KI-VO auch, wenn Anbieter oder Betreiber nicht in der EU sitzen?

Grundsätzlich unterliegen Anbieter und Betreiber mit Sitz in der Europäischen Union der KI-VO. Die KI-VO gilt aber unter anderem auch für

  1. Anbieter,
    die entwickelte KI-Systeme /GPAI-Modelle (erstmalig) in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen (Art. 2 Abs. 1 lit. b) KI-VO).
  2. Betreiber,
    die ihren Sitz in der EU haben oder sich in der EU befinden (Art. 2 Abs. 1 lit. b) KI-VO).
  3. Anbieter und Betreiber,
    die sich in einem Drittland befinden, wenn der KI-Output in der EU verwendet wird (Art. 2 Abs. 1 lit. c) KI-VO).
Tags: Anbieter, Betreiber, KI, KI-VO

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