Sind KI generierte Inhalte urheberrechtlich geschützt?
Grundsätzlich sind KI-generierte Erzeugnisse nicht urheberrechtlich geschützt, da sie keine menschlichen Schöpfungen im Sinne des Urheberrechts darstellen.
Problematisch können aber KI-Erzeugnisse sein, die urheberrechtlich geschützten Werken sehr ähnlich sind. Das ist bspw. bei sog. Deep Fakes der Fall, denn dem Urheber steht nicht nur das Recht der Vervielfältigung, sondern auch das Recht der Bearbeitung des von ihm geschaffenen Werkes zu. Die Bearbeitung selbst ist übrigens bei vielen Werkarten nicht das Problem. Problematisch ist aber die Veröffentlichung und Verwertung dieser bearbeiteten oder umgestalteten Werkes.
So sieht § 23 Abs. 1 UrhG vor, dass Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen von Werken nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden dürfen (Deep Fakes von Personen verletzen im Übrigen nicht nur die Urheberrechte des Fotografen des Ursprungsfotos, sondern auch das Persönlichkeitsrecht der abgelichteten Person). Bei bestimmten Leistungen kann aber auch schon die alleinige Bearbeitung problematisch sein. Handelt es sich bspw. um die Verfilmung eines Werkes, bedarf schon die Herstellung der Bearbeitung die Zustimmung des Urhebers. Gleiches gilt bei der Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes