Wann sind mehrere Beteiligte gemeinsame Verantwortliche?
Gemeinsame Verantwortlichkeit liegt vor ,wenn mehrere Beteiligte gemeinsam Mittel und Zweck der Datenverarbeitung festlegen. Anwendungsbereiche sind u.a.
- Facebook und Facebook Fanpage Betreiber (so der EuGH)
- Arzneimittelstudien, wenn bspw. Sponsor, Studienzentrum, Klinik in Teilbereichen Entscheidungen über die Verarbeitung treffen
- Gemeinsame Verwaltung bestimmter Datenkategorien für mehrere Konzernunternehmen