Was regelt das Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen des Urhebers, also des Schöpfers (sog. Schöpferprinzip).
Ein Urheber erlangt also Schutz für sein Werk, wenn es sich bei dem geschaffenen Werk um eine „persönliche geistige Schöpfung“ handelt, die dem Gebiet der Literatur, Wissenschaft oder Kunst entspringt. Üblicherweise kommt nur Werken mit einer gewissen Schöpfungshöhe Urheberrechtsschutz zu, so dass bspw. banale Bedienungsanleitungen nicht vom Anwendungsbereich des UrhG erfasst sind. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch Ausnahmen. Lichtbilder sind bspw. stets urheberrechtlich geschützt, d.h. selbst ein zufälliger Schnappschuss ist geschützt.
Das deutsche Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von geschützten Werken. Dies sind bspw. Sprachwerke, Werke der Musik, Filmwerke, Lichtbildwerke, Werke bildender Künstler, etc.. Auch Computerprogramme sind über § 69a UrhG urheberrechtlich geschützt.