Welche Anforderungen müssen gemeinsame Verantwortliche erfüllen?
Gemeinsame Verantwortliche müssen einen sog. Joint-Controller-Vertrag im Sinne von Art. 26 DSGVO schließen. Hierin muss u.a. geregelt werden, wer welche Verpflichtungen der DSGVO erfüllt. Den Betroffenen muss zudem das Wesentliche dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Die Verantwortlichen müssen darüber hinaus sicherstellen, dass Anfragen von Betroffenen in jedem Fall bearbeitet werden, unabhängig davon, was intern zwischen den Verantwortlichen vereinbart wurde.