Welche Pflichten gelten für Betreiber von KI-Systemen mit niedrigem Risiko?
Betreiber von KI-Systemen mit niedrigem Risiko treffen folgende Pflichten:
- KI-Kompetenz muss bei Personal u. sonstigen Personen, die mit Betrieb u. Nutzung von KI-Systemen befasst sind, sichergestellt werden. (Art. 4 KI-VO)
- Verbotene Praktiken sind zu unterlassen. (Art. 5 KI-VO)
- Werden KI-Systemen, die Deepfakes von Bild, Ton- oder Videos erzeugen, verwendet, ist darauf hinzuweisen. (Art. 50 Abs. 4 KI-VO)
- Bei der Verwendung von KI-erzeugten / manipulierten Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten v. öffentlichem Interesse informieren, ist die KI offenzulegen, es sei denn der Inhalt unterliegt der menschlichen Überprüfung, redaktionellen Kontrolle oder jmd. trägt die Verantwortung für die Veröffentlichung oder sie dient der Strafverfolgung. (Art. 50 Abs. 4 KI-VO)