Welche Rechte stehen dem Urheber bei einer Verletzung seiner Rechte zu?
Der Urheber muss die Verwertung der eigenen Werke durch Dritte nicht ohne entsprechende Erlaubnis dulden. Das Gesetz räumt dem Urheber (oder dem ausschließlichen Nutzungsrechteinhaber) die Möglichkeit ein, den Verletzer u.a. auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.