IT-Recht aktuell

Welche Systeme Künstlicher Intelligenz unterliegen der KI-Verordnung?

Die Definition von Künstlicher Intelligenz ist in der KI-VO sehr unpräzise formuliert. Unter die KI-VO fallen Systeme Künstlicher Intelligenz, die (1.) maschinengestützt,

(2.) in gewissem Grad autonom
(3.) zweckgerichtet aus Input Output ableiten und
(4.) lernfähig sein können, wobei
(5.) der Output Einfluss auf die virtuelle oder analoge Umgebung haben kann.

Im Unterschied zu einem Taschenrechner, der zwar maschinengestützt ebenfalls zweckgerichtet aus Input Output ableiten und Einfluss auf seine Umgebung haben kann (2+2=4), handelt es sich bei Künstlicher Intelligenz im Sinne der KI-VO um lernfähige und zu einem gewissen Grad autonome Modelle und Systeme. Der Taschenrechner folgt hingegen stets den gleichen Regeln. Er produziert Output nur nach diesen starren Regeln.

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