IT-Recht aktuell

Wer ist Anbieter im Sinne der KI-VO?

Anbieter im Sinne der KI-VO meint natürliche oder juristische Personen, Behörden oder sonstige Stellen, die ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck

  • entwickeln oder entwickeln lassen UND
  • es unter eigenem Namen / eigener Marke in Verkehr bringen ODER
  • unter eigenem Namen / eigener Marke in Betrieb nehmen.

Auf die Entgeltlichkeit kommt es übrigens nicht an, d.h. auch kostenlose Anbieter unterliegen der KI-VO.

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