Wer ist Anbieter im Sinne der KI-VO?
Anbieter im Sinne der KI-VO meint natürliche oder juristische Personen, Behörden oder sonstige Stellen, die ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck
- entwickeln oder entwickeln lassen UND
- es unter eigenem Namen / eigener Marke in Verkehr bringen ODER
- unter eigenem Namen / eigener Marke in Betrieb nehmen.
Auf die Entgeltlichkeit kommt es übrigens nicht an, d.h. auch kostenlose Anbieter unterliegen der KI-VO.