Wer ist Einführer im Sinne der KI-VO?
Ein Einführer ist eine in der Union ansässige oder niedergelassene natürliche oder juristische Person, die ein KI-System, das den Namen oder die Handelsmarke eines Herstellers aus einem Drittland trägt, erstmals in der EU in Verkehr bringt. Das wäre bspw. der Fall, wenn ein deutsches Unternehmen das KI-System eines chinesischen Softwareentwicklers erstmals unter dessen Marke in der EU in den Verkehr bringt.