Kann ich als Rechteinhaber den Weiterverkauf meiner („gebrauchten“) Software verbieten?
In Deutschland gilt der sog. Erschöpfungsgrundsatz.
Wird eine Kopie eines Computerprogrammes mit Zustimmung des Rechteinhabers in der EU oder im EWR im Wege der Veräußerung, also des Kaufs in Verkehr gebracht, kann der Rechteinhaber den Weiterverkauf nicht mehr unterbinden. Das Verbreitungsrecht „erschöpft“ sich. Dies gilt allerdings nicht für das Vermietrecht, d.h. die Weitervermietung kann sehr wohl (bspw. in Lizenzbedingungen) verboten werden.