IT-Recht aktuell

Was ist Text- und Data Mining im Sinne von § 44b UrhG?

Text- und Data Mining ist die automatisierte Analyse von digitalisierten Werken, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen. Das deutsche Urheberrecht hat mit der Einführung der §§ 44b (und 60d) UrhG eine wichtige Neuerung erfahren, die das Text und Data Mining (TDM) betrifft. Diese Änderungen wurden durch die Urheberrechtsrichtlinie (DSM-RL) der EU initiiert und sollen Innovationen in Wissenschaft und Wirtschaft fördern.

Da das Recht der Vervielfältigung allein beim Urheber  oder Rechtsinhaber liegt, wäre es bspw. unmöglich KI zu trainieren. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, erlaubt § 44b UrhG das Text- und Data Mining im vorgenannten Sinne. Erlaubt ist in diesem Zusammenhang auch die dazu notwendige Vervielfältigung. So jedenfalls die herrschende Meinung. Höchstrichterlich ist die Frage, ob KI-Training unter Text- und Data Mining fällt jedoch noch nicht entschieden.

Das Training einer KI-Anwendungen unter Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken ist nach herrschender Meinung also grundsätzlich ohne entsprechende Lizenzrechte in Deutschland zulässig. Dies allerdings nur, solange der Rechteinhaber dem Text – und Data Mining nicht per Opt-Out widerspricht. Nach Abschluss des Trainings müssen die Daten allerdings wieder gelöscht werden.

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