IT-Recht aktuell

Wie ist die Haftung beim Einsatz von KI geregelt?

Da es derzeit noch keine speziellen Haftungsregelungen gibt, greifen die allgemeinen Haftungsgrundsätze nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Im Zweifel haftet stets der Verwender von KI generierten Ergebnissen, d.h. das Unternehmen, das KI-generierte Ergebnisse im eigenen Namen nutzt.

Der Hersteller von KI haftet im Verhältnis zum Verwender nur, wenn die KI nicht die vertraglich vereinbarten oder die gesetzlichen geforderten Anforderungen erfüllt und dies zu einem Schaden führt. Ob eine Haftung nach dem sog. Produkthaftungsgesetz besteht, ist derzeit streitig und unklar.

Die Haftung von KI soll in Zukunft über die europäische Produkthaftungsrichtlinie geregelt werden, die anschließend in nationales Gesetz überführt werden muss. Außerdem befindet sich seit geraumer Zeit die KI-Haftungsrichtlinie in der Planung. Diese Richtlinie soll die Produkthaftungsrichtlinie um spezifische Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme ergänzen und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erleichtern.

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