IT-Recht aktuell

Ablehnung eines Girokontos wegen des Verdachts der Nutzung für etwaige Abo-Fallen-Gelder rechtens

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied mit Beschluss vom 15.06.2010 (10 ME 77/10), dass die Ablehnung der Eröffnung eines Girokontos durch eine Sparkasse rechtens sei, wenn der auf Tatsachen begründete ernste Verdacht bestehe, dass das Konto für rechtwidrige Handlungen  verwendet werden solle, etwa wenn es um den Einzug unberechtigter Forderungen gehe.

Geklagte hatte ein Osnabrücker Rechtsanwalt, der das Inkasso von Entgelten für die Nutzung von Internetseiten, über die u.a. Software heruntergeladen werden kann, betreibt. Die Sparkasse Osnabrück lehnte die Eröffnung ab, weil sie einen Imagesschaden befürchtete. Das Overwaltungsgericht gab der Sparkasse Recht. Als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts sei die Sparkasse an Recht und Gesetz gebunden. Im vorliegenden Fall urteilten die Richter, dass die Sparkasse insoweit ausreichend Tatsachen dargelegt habe, die den begründeten Verdacht zuließen, dass die von dem Rechtsanwalt geltend gemachten Forderungen rechtlich bedenklich seien.

Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.06.2010, 10 ME 77/10

« Alle Artikel anzeigen