AG Wiesbaden: Abtretung von Kunden-Bestandsdaten eines Mobilfunkanbieters an Inkassounternehmen unwirksam
Ein interessantes Urteil wurde vor dem Amtsgericht Wiesbaden bereits im April 2010 erstritten. Geklagt hatte ein Inkassounternehmen, das Forderungen aus einem Mobilfunkvertrag eines Mobilfunkunternehmens „erworben“ hatte.
Die Beklagtenvertreter argumentierten im Rahmen ihrer Klageverteidigung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen die Bestandsdaten der Kunden an Dritte übermittelt werden dürften, unwirksam seien.
Das Amtsgericht Wiesbaden folgte der Argumentation der Beklagtenseite und stellte fest, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der Abtretung tatsächlich gegen das Fernmeldegeheimnis verstießen, da im Rahmen des Verkaufs der Forderungen Bestandsdaten an das Inkassounternehmen ausgehändigt würden, die unter das Fernmeldegeheimnis fielen.
Ob das Urteil in der Berufungsinstanz Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.
Quelle: AG Wiesbaden, Urteil vom 26.04.2010, 91 C 2717/09