Kein Urheberrechtsschutz für Standardverträge
Mit Urteil vom 16.03.2010 (Az. 6 U 50/09) hat das OLG Brandenburg festgestellt, dass Standardverträgen kein Urheberrechtsschutz zukommt, da die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
Der Kläger betrieb eine Vermittlungsagentur und nahm den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch, der einen vom Kläger entwickelten Dienstleistungs- und Vermittlungsvertrag verwendete.
Das OLG verneinte Urheberrechtsschutz und begründete seine Entscheidung damit, dass die Vertragsformulare des Klägers keine Sprachwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG seien. Standartverträgen und alltäglichen juristischen Schriftstücken fehle es grundsätzlich an der erforderlichen Schöpfungshöhe. Lediglich bei komplexen und aufwändigen Verträgen, wie beispielsweise bei Anlageverträgen oder Gesellschaftsverträgen, könne etwas anderes gelten.
Quelle: OLG Brandenburg, Urteil vom 16.03.2010, 6 U 50/09