IT-Recht aktuell

LG München: EUR 100,00 Schadensersatz aus DSGVO für Nutzung von Google Fonts

Das Landgericht München hat mit Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20, entschieden, dass die automatisierte Weitergabe von IP-Adressen ohne Einwilligung des Nutzers durch die Nutzung von Google Fonts an Google einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nutzers darstellt. Tangiert werde bei der nicht ausschließlich lokal gestalteten Nutzung von Google Fonts das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gericht lehnte eine Legitimation über Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (berechtigtes Interesse) des Anbieters ab, da Google Fonts auch lokal genutzt werden könne. Bei der lokalen Nutzung von Google Fonts unterbleibt bei Aufruf der Internetseite die Übermittlung der IP-Adresse an Google Server.

Das LG München wertete den Kontrollverlust im Rahmen der Nutzung von Google Fonts als immateriellen Schaden und sprach dem Kläger neben einem Unterlassungsanspruch auch einen Schadenersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO in Höhe von EUR 100,00 zu.

Quelle: www.gesetze-bayern.de

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