Zu Preisangaben von Fluggesellschaften
Nach einem Urteil des LG München vom 19.04.2011 (12 O 7134/11) dürfen Fluggesellschaften auch dann keine unzulässigen Preisänderungen in ihren AGB vereinbaren, wenn dies in ihren Heimatländern erlaubt wäre.
Vorliegend hatte die Wettbewerbszentrale wegen einer Preisanpassungsklausel geklagt, die nach deutschem Recht unzulässig ist. Die verklagte Fluggesellschaft hatte sich insoweit nicht daran gehalten, dass Preisänderungsklauseln lediglich wirksam sind, wenn zwischen dem Ticketverkauf und dem Abflugtermin mehr als 4 Monate liegen.
Das LG München bestätigte die Ansicht der Wettbewerbszentrale. Die Wirksamkeit einer entsprechenden Klausel richte sich insoweit nach deutschem Recht.
Quelle: www.wettbewerbszentrale.de/de/_pressemitteilung/?id=214>