IT-Recht aktuell

Wie kann ich als Unternehmen die Anforderung „KI-Kompetenz“ erfüllen?

Gemäß Artikel 4 KI-VO müssen Unternehmen dafür Sorgen, dass ihre Mitarbeiter*innen, die mit KI umgehen ebenso über KI-Kompetenz verfügen wie Personen, die dies in ihrem Auftrag tun.

Es empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  1. Inventarisieren Sie die KI-Anwendungen, die Sie nutzen.
  2. Führen Sie eine kurze Risikoanalyse durch. Welche Risiken sind mit dieser Art der Verwendung von KI verbunden?
  3. Leiten Sie daraus ab, über welche Kenntnisse die betroffenen Mitarbeiter*innen verfügen müssen. Was müssen die nutzenden Mitarbeiter*innen wissen?
  4. Identifizieren Sie, welche Mitarbeiter*innen betroffen sind. Wer entwickelt und / oder nutzt die KI-Anwendung?
  5. Legen Sie die Schulungsziele und Schulungsinhalte fest. Worüber soll geschult werden?
  6. Führen Sie entsprechende Schulungen durch.
  7. Dokumentieren Sie die Schulungen.
  8. Wiederholen und Aktualisieren Sie Schulungen.

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