Wie kann ich als Unternehmen die Anforderung „KI-Kompetenz“ erfüllen?
Gemäß Artikel 4 KI-VO müssen Unternehmen dafür Sorgen, dass ihre Mitarbeiter*innen, die mit KI umgehen ebenso über KI-Kompetenz verfügen wie Personen, die dies in ihrem Auftrag tun.
Es empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
- Inventarisieren Sie die KI-Anwendungen, die Sie nutzen.
- Führen Sie eine kurze Risikoanalyse durch. Welche Risiken sind mit dieser Art der Verwendung von KI verbunden?
- Leiten Sie daraus ab, über welche Kenntnisse die betroffenen Mitarbeiter*innen verfügen müssen. Was müssen die nutzenden Mitarbeiter*innen wissen?
- Identifizieren Sie, welche Mitarbeiter*innen betroffen sind. Wer entwickelt und / oder nutzt die KI-Anwendung?
- Legen Sie die Schulungsziele und Schulungsinhalte fest. Worüber soll geschult werden?
- Führen Sie entsprechende Schulungen durch.
- Dokumentieren Sie die Schulungen.
- Wiederholen und Aktualisieren Sie Schulungen.