IT-Recht aktuell

01.04.2010: Änderungen zum Datenschutzrecht

Zum 01.04.2010 sind einige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft getreten. Insbesondere § 28 a BDSG (Datenübermittlung an Auskunfteien) und § 28 b BDSG (Scoring) sind neu. Im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Auskunftsrechte Betroffener erweitert worden.

Telemedicus bietet diesbezüglich eine gute Übersicht zu den entsprechenden Neuerungen des BDSG

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