Filesharing: Minderjährigern haftet
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 13.07.2010 (I-20 U 171/09) einen Minderjährigen wegen illegalen Filesharings zu Schadenersatz und Abmahnkosten verurteilt.
Das Gericht gründete den Anspruch aus dem Deliktsrecht. Es handle sich vorliegend jedenfalls um deliktsähnliches Verhalten, so dass es nicht auf die rechtsgeschäftsliche Handlung des Minderjährigen ankomme.
Quelle. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2010, www.justiz.nrw.de