IT-Recht aktuell

GEZ-Mitarbeitern darf Hausverbot erteilt werden

Ein Grundstückseigentümer darf einem GEZ-Mitarbeiter Hausverbot erteilen, urteilte das Amtsgericht Bremen unter dem 23.08.2010 (42 C 43/10).

Trotz mehrfacher Aufforderung durch die Grundstückseigentümer, das Betreten des Grundstücks zu unterlassen, schickte die GEZ weiterhin Mitarbeiter auf das Grundstück der Kläger. Diese nahmen die GEZ schließlich auf Unterlassung in Anspruch. Zu Recht, wie das Amtsgericht Bremen urteilte. Der GEZ stünden lediglich die gesetzlich normierten Auskunftsrechte, nicht aber etwaige Zutrittsrecht zu.

Insofern habe sie es zu unterlassen, ein fremdes Grundstück zu betreten, wenn es ausdrücklich vom Eigentümer untersagt worden sei.

Quelle: AG Bremen, Urteil vom 23.08.2010, 42 C 43/10

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