Google Street View- Hausaufnahmen mit Straßenansicht nicht zu beanstanden
Aufnahmen einer Häuserfront, die für Google Street View von der offenen Straße aus gemacht wurden, stellen keine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, soweit dafür keine Umfriedungen überwunden werden mussten oder einzelne Wohnungen gezeigt werden. Dies entschied das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 25.10.2010, Az. 10 W 127/10.
Dem Beschluss lag ein einstweiliges Verfügungsverfahren einer Eigentümerin eines Einfamilienhauses zugrunde, die befürchtete, dass Google Einsicht in den hinter einer Hecke liegenden Garten und die im Erdgeschoss liegenden Innenräume haben könnte. Die Eigentümerin war jedoch bereits vor dem Landgericht Berlin gescheitert. Auch das Kammergericht Berlin konnte einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht feststellen.
Quelle: Pressemitteilung des Kammergerichts vom 15.03.2011