KG Berlin: Impressum muss E-Mail-Adresse enthalten
Bereits am Anfang 2013 hat das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 07.05.2013 (Az. 5 U 32/12) festgestellt, dass ein korrektes Impressum im Sinne des Telemediengesetzes die Angabe einer E-Mail-Anschrift erfordert. Das Gericht stellte insoweit klar, dass die Angabe von Telefon- und Faxnummer nicht ausreichend sei. Auch die Verwendung eines Online-Kontaktformulars sei keine Adresse der elektronischen Post im Sinne des § 5 Abs. Nr. 2 TMG und auch keinesfalls gleichwertig.
Betreiber von Internetpräsenzen sollten daher unbedingt die Angaben in ihrem Impressum überprüfen und ggfs. ergänzen.
Quelle: MIR 2013, Dok. 039