OLG Köln: Abwertung eines Restaurants nach einem Besuch unzulässig
Bereits mit Urteil vom 03.05.2011 (Az. 15 U 194/10) hat das Oberlandesgericht Köln festgestellt, dass die Abwertung durch einen Restauranttester, der sich nach nur einem Besuch ein Urteil bildet, seitens des Restaurants nicht geduldet werden muss.
Das Gericht führte im Rahmen seines Urteils aus, die Kritik, die Passagen wie „enttäuschte“, „steifer Service“, „nahezu aromafrei“ enthielt, sei geeignet, das geschäftliche Ansehen des klagenden Restaurants zu beeinträchtigen. Im Rahmen einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit, kam es zu dem Ergebnis, dass ein einziger Besuch letztendlich keine hinreichend zuverlässige Tatsachengrundlage bilde und die Kritik insoweit unzulässig sei.
Quelle: OLG Köln, Urteil vom 03.05.2011, 15 U 194/10, www.justiz.nrw.de