IT-Recht aktuell

Ordnungsgeld gegen GmbH

Mit Beschluss vom 12.01.2012 (Az. I ZB 43/11) hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass lediglich gegen die GmbH ein Ordnungsgeld festzusetzen ist, wenn und soweit der Geschäftsführer im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für die GmbH gegen eine zuvor sowohl von der GmbH als auch von dem Geschäftsführer abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen wird.

Quelle:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=aef399085c618874f638ae841ecdf04c&nr=59297&pos=0&anz=1

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