Veröffentlichung von Mietspiegel kann Urheberrechtsverletzungen nach sich ziehen
Mit Urteil vom vom 14.07.2010 (Az. 4 U 24/10) hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass die Veröffentlichung eines qualifizierten Mietspiegels im Internet eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.
In dem hiesigen Fall hatte ein Rechtsanwalt den qualifizierten Mietspiegel einer Gemeinde auf seiner Internetseite veröffentlicht. Die Gemeinde forderte ihn darauf hin zur Unterlassung auf und wies auf die Verletzung von Urheberrechten hin. Der Rechtsanwalt akzeptierte dies nicht und erhob Feststellungsklage. Er unterlag in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Die Richter bejahten insofern Schöpfungshöhe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, da es sich nicht ausschließlich um eine Aneinanderreihung von Zahlen handelte. Die Mitarbeiter der Gemeinde hatten die Daten vielmehr in für Laien verständlicher Form dargestellt, so dass das Gericht den Unterlassungsanspruch bejahte.
Quelle: OLG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2010, Az. 4 U 24/10