Zusendung von Ware nach Widerruf stellt unlautere Werbung dar
Das Oberlandesgericht Koblenz hat im Rahmen seines Urteils vom 17.09.2009 (Az. 9 U 120/09) entschieden, dass die Zusendung von Ware nach erfolgtem Widerruf als unlautere Werbung zu werten und damit wettbewerbswidrig sei.
Für Online-Händler bedeutet dies, dass sie die Zusendung von Ware nach erfolgtem Widerrufs durch den Käufer unbedingt unterlassen sollten. Anderenfalls drohen teure Abmahnungen von Wettbewerbern.
Quelle: OLG Koblenz, Urteil vom 17.09.2009, Az. 9 U 120/09