Müssen Nutzungsrechte an Fotografien schriftlich eingeräumt werden?
Nein. Es existiert keine Regelung, dass Nutzungs – oder Verwertungsrechte schriftlich eingeräumt werden müssen. Sie können also auch mündlich oder durch konkludentes Verhalten eingeräumt werden. Da es in diesen Fällen aber häufig zu Streitigkeiten kommt, ist eine schriftliche Vereinbarung sehr sinnvoll. In der Vereinbarung sollte dokumentiert werden, wozu die Fotografie genutzt werden soll (bspw. nur als Passfoto, als Foto für eine Internetseite, zu privaten Zwecken, zu kommerziellen Zwecken). Natürlich kann sich der Auftraggeber eines Fotos auch alle Rechte einräumen lassen. Wurde nichts vereinbart, greift die Zweckübertragungstheorie. Danach räumt der Urheber nur die für den Zweck zwingend notwendigen Rechte ein. In diesem Fall darf ein Passfoto also nur die Erstellung eines Ausweisdokuments, nicht aber für die eigene Internetseite genutzt werden.