IT-Recht aktuell

Wann wird der Betreiber zum Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems? (Rollenwechsel)

Der Betreiber gilt als Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems, wenn er

1. ein bereits in Verkehr gebrachtes o. in Betrieb genommenes Hochrisiko-KI-System auf sich labelt

2. eine wesentliche Änderung an einem Hochrisiko-KI-System vornimmt und das System hochriskant bleibt

3. ein nicht hochriskantes KI-System so ändert, dass darauf ein Hochrisiko-KI-System wird

4. Änderungen vornimmt, die zu einer eigenständigen Entwicklung führen.

 

Konsequenz ist, dass der Betreiber mit allen Rechten und Pflichten in die Position des Anbieters „rutscht“.

Schlagwort: Rollenwechsel

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