Wann wird der Betreiber zum Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems? (Rollenwechsel)
Der Betreiber gilt als Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems, wenn er
1. ein bereits in Verkehr gebrachtes o. in Betrieb genommenes Hochrisiko-KI-System auf sich labelt
2. eine wesentliche Änderung an einem Hochrisiko-KI-System vornimmt und das System hochriskant bleibt
3. ein nicht hochriskantes KI-System so ändert, dass darauf ein Hochrisiko-KI-System wird
4. Änderungen vornimmt, die zu einer eigenständigen Entwicklung führen.
Konsequenz ist, dass der Betreiber mit allen Rechten und Pflichten in die Position des Anbieters „rutscht“.