Was bedeutet KI-Kompetenz?
Artikel 4 KI-VO sieht vor, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Artikel 4 KI-VO nennt in diesem Zusammenhang technische Kenntnisse, Erfahrungen und Ausbildungen der betroffenen Personen.
Erwägungsgrund 56 zur KI-VO ist zu entnehmen, dass damit die Fähigkeit, Kenntnis und das Verständnis gemeint sind, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen ermöglichen, KI-Systeme sachkundig unter Beachtung der KI-Verordnung einzusetzen. Anbieter, Betreiber und Betroffene sollen sich sowohl der Chancen als auch der Risiken von KI und der möglichen Schäden, die durch KI verusacht werden können, bewusst werden.