Wer ist Betreiber im Sinne der KI-VO?
Als Betreiber im Sinne der KI-VO wird bezeichnet, wer ein KI-System unter eigener Verantwortung (unter its authority) verwendet. Nutzt bspw. ein Unternehmen auf Basis eines KI-as-a-Service-Vertrags einen KI-basierten Chatbot für seinen Kundensupport, wird der Chatbot im Verantwortungsbereich des Unternehmens betrieben. Das Unternehmen hat Einfluss auf den Chatbot-Anbieter. Es ist somit als Betreiber zu qualifizieren. Bei der bloßen Nutzung eines im Internet frei zugänglichen KI-Systems (bspw. ChatGPT) mangelt es an Einfluss, so dass hier die Betreibereigenschaft zu verneinen wäre.