IT-Recht aktuell

Wer ist Betreiber im Sinne der KI-VO?

Als Betreiber im Sinne der KI-VO wird bezeichnet, wer ein KI-System unter eigener Verantwortung / Aufsicht (unter its authority) verwendet. Die Europäische Kommission hat am 04.02.2025 in ihrer Leitlinie zu verbotenen Praktiken klargestellt, dass die Nutzung unter „eigener Verantwortung / unter Aufsicht“ so verstanden werden soll, dass der Betreiber die Verantwortung für die Entscheidung über den Einsatz des Systems und die Art und Weise seiner tatsächlichen Nutzung übernimmt. Nutzt bspw. ein Unternehmen auf Basis eines KI-as-a-Service-Vertrags einen KI-basierten Chatbot für seinen Kundensupport, wird der Chatbot im Verantwortungsbereich des Unternehmens betrieben. Das Unternehmen hat Einfluss auf den Chatbot-Anbieter. Es ist somit als Betreiber zu qualifizieren. Nutzt ein Mitarbeiter ohne Kenntnis seines Arbeitsgebers eine KI-Anwendung mangelt es folglich an der Betreibereigenschaft des Unternehmens, da dieses keine Entscheidung über den Einsatz des Systems übernommen hat.

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