IT-Recht aktuell

Werbeanrufe von Krankenversicherung ist unzumutbare Belästigung

Werbeanrufe einer Krankenversicherung zu Zwecken des Kostenvergleichs bei Verbrauchern und Unternehmern sind ohne entsprechende Einwilligungen als unzumutbare Belästigung und damit unzulässige Werbung anzusehen.

Dies stellte das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 19.05.2011, Az. 458/11, fest und teilte mit, es könne kein mutmaßliches Einverständnis daraus abgeleitet werden, dass der Werbende von einem aktuellen oder konkreten Bedarf des Angerufenen an der Leistung ausgehe. Schließlich sei eine telefonische Kommunikation ohne jeglichen vorherigen Geschäftskontakt zur Unterbreitung eines entgeltlichen Angebotes unzulässig.

Quelle: www.wettbewerbszentrale.de

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