IT-Recht

FAQ Künstliche Intelligenz

Welche gesetzlichen Anforderungen muss ich beim Einsatz von KI-Tools beachten? Wo liegen die Risiken beim Einsatz von KI und wie hafte ich für KI, die ich einsetze? Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema „Künstliche Intelligenz“:

 

KI-Modell
Ein KI-Modell im Sinne der KI-VO ist ein algorithmischer Kern (bspw. GPT-4). Es gibt verschiedene KI-Modelle, bspw. regelbasierte Modelle oder neuronale Netzwerke. Ein KI-Modell ist sozusagen die Vorstufe des KI-Systems. KI-Modelle können nicht unmittelbar vom Nutzer genutzt werden, sie benötigen vielmehr zur Nutzung einer Anwenderoberfläche.

KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI)
Ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) im Sinne der KI-VO kann ein sehr breites Aufgabenspektrum erfüllen. GPT-4 (Generative Pre-trained Transformer 4) kann bspw. Sprachen, Bilder und Grafiken erstellen sowie Daten analysieren. Diese Modelle werden in der Regel mit großen Datenmengen durch verschiedene Methoden trainiert. Potentieller Indikator für die Einstufung eines Modells als „allgemein verwendbar“ kann die Schwelle von 1 Milliarde Parametern sein. So ergibt sich aus Erwägungsgrund 98 zur KI-VO, dass Modelle mit mindestens einer Milliarde Parametern, die mit einer großen Datenmenge unter umfassender Selbstüberwachung trainiert werden, als Modelle gelten sollten, die eine erhebliche allgemeine Verwendbarkeit aufweisen und ein breites Spektrum unterschiedlicher Aufgaben kompetent erfüllen. GPAI unterliegen den besonderen Pflichten aus Artikel 53 und 54 der KI-VO.

KI-System
Als KI-System im Sinne der KI-VO ist die Anwendungssoftware (bspw. ChatGPT) gemeint, die zur Nutzung des jeweiligen KI-Modell s(GPT) notwendig ist. Häufig werden derartige Systeme in verschiedenen Lizenzmodellen vertrieben (bspw. Kauf, AI-as-a-Service, on premise-Lösung).