Im klassischen Sinne gibt es kein Rechtsgebiet „Internetrecht“. Internetrecht ist vielmehr der umgangssprachliche Oberbegriff für sämtliche Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit der Verwendung des Internets tangiert werden.
Generell eröffnet das Internet zahlreiche Rechtsfragen, die nicht nur gewerbliche, sondern auch private Nutzer tangieren. Gesetze und Gerichte hinken häufig der schnellen Entwicklung des Internets hinterher, Rechtssicherheit im Bereich Internetrecht ist oft erst nach höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes oder gar des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegeben.
Die Gründe für Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Internetrechts sind vielfältig und beschränken sich nicht bloß auf Regelungen aus einem bestimmten Rechtsgebiet. Aus diesem Grund ist Rechtsrat gefordert, der nicht an der Grenze eines bestimmten Rechtsgebiets endet. Sachverhalte müssen unter einer Vielzahl von Aspekten geprüft werden, warum es sich empfiehlt Rechtsrat bei einem auf IT- und „Internetrecht“ spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen.
Welche Problemfelder ergeben sich für Gewerbetreibende?
Wer als Gewerbetreibender Ware über das Internet verkaufen möchte, muss zahlreiche Rechtsvorschriften und Informationspflichten beachten. So unterliegt der Onlinehandel sowohl Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, als auch Regelungen des Handelsgesetzbuches bei Verträgen unter Kaufleuten (B2B). Angebotene Waren unterliegen dem Marken- und Urheberrecht. Preisangaben richten sich nach der Preisangabenverordnung, Informationspflichten dem Telemediengesetz. Außerdem unterliegt das Verhältnis Kunde – Händler dem Datenschutzrecht. Verstöße gegen Pflichten betreffen häufig das Wettbewerbsrecht und ziehen teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Mitbewerbern nach sich. Daneben gibt es zahlreiche Spezialvorschriften, die es zu beachten gilt. Lesen Sie sich hierzu auch unseren Beitrag „e-Commerce“.
Welche Pflichten treffen private Nutzer im Bereich Internet?
Wer sich auf der „sicheren Seite“ wähnt, weil er das Internet ausschließlich zu privaten Zwecken nutzt, irrt. Denn auch bei der privaten Verwendung des Internets durch Nutzung von Blogs, Bewertungsplattformen, sozialen Netzwerken, Verkaufsplattformen wie eBay etc. herrscht kein rechtsfreier Raum. Hier sind ebenfalls zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten, die Verbraucher genauso betreffen wie Gewerbetreibende. Wer privat eine Internetseite betreibt, muss sich ebenfalls einen Überblick darüber verschaffen, was rechtlich erlaubt ist, wenn er nicht „böse Überraschungen“ erleben möchte. Häufig tangiert wird hier beispielsweise das Urheberrecht, weil Fotos oder Stadtpläne Dritter ohne Erlaubnis verwendet werden. Selbst bei der Nutzung von kostenfreien Lichtbildern aus Datenbanken wird häufig übersehen, dass diese dennoch bestimmten Nutzungsbedingungen unterliegen, der Fotograf beispielsweise in unmittelbarer Nähe zu dem Foto als Urheber genannt werden muss. Verstöße ziehen auch hier teure Abmahnungen nach sich, die es schon im Vorfeld zu vermeiden gilt. Relevant sich häufig auch markenrechtliche Verstöße, denn das Kopieren des Logos der eigenen Lieblingsmarke kann ebenfalls rechtswidrig sein.
Setzt eine Haftung im Internet nicht stets ein Verschulden des Verantwortlichen voraus?
Gerade im Rahmen von Rechtsverletzungen, die über das Internet begangen werden, gilt, dass verschuldensunabhängig gehaftet werden kann. Der Betreiber einer Internetseiten haftet dem Urheber beispielsweise – auch, wenn er die Seite nicht gewerblich nutzt – verschuldensunabhängig auf Unterlassung. Der Anspruch setzt also nicht voraus, dass der Verletzer Kenntnis davon hatte eine Rechtsverletzung zu begehen. Der Einwand „das habe ich nicht gewusst“ hilft folglich nicht weiter. Es genügt also, dass auf Ihrer Webseite Urheberrechte Dritter verletzt werden, und zwar unabhängig davon, ob Ihnen dies bewusst war.
Noch immer weit verbreitet: Filesharing
Trotz der medialen Präsenz des Themas ebben Abmahnungen wegen Filesharing noch immer nicht ab. Nach wie vor gilt, dass das Tauschen von Musik, Filmen, Hörbüchern etc. über sog. Peer-to-Peer Netzwerke rechtswidrig ist und von der Musikindustrie scharf verfolgt wird. Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte zur Vermeidung einer Klage umgehend rechtlichen Rat in Anspruch nehmen. Berechtigten Unterlassungsansprüchen kann mittels modifizierter Unterlassungserklärungen begegnet werden. Schadensersatzansprüche und Klagen setzen eine dezidierte Einzelfallprüfung voraus, da die Rechtsprechung zunehmen nutzerfreundlicher wird. Die Zeiten, in denen Klagen mit Streitwerten von bis zu € 6.000,00 ohne weiteres zugesprochen wurden, sind mittlerweile vorbei. Die Prüfung der Ansprüche lohnt sich folglich.
Welche Bereiche bergen besonderes Streitpotential?
Weitere Fallstricke sind ferner Blogbeiträge, in denen unwahre Tatsachenbehauptungen oder gar Beleidigungen über Dritte veröffentlicht werden. Neben derartigen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die ebenfalls einen Unterlassungsanspruch des Verletzten rechtfertigen, macht sich der Autor unter Umständen sogar nach dem Strafgesetzbuch strafbar.
Häufiger Streitpunkt sind auch Bewertungsportale. Grundsätzlich ist Kritik natürlich von der allgemeinen Meinungsfreiheit gedeckt und der Bewertete muss sich – je nach Berufsstand- auch einmal harsche Kritik gefallen lassen. Wird jedoch die Grenze zur Beleidigung, üblen Nachrede oder Verunglimpfung überschritten, haftet der Autor des Beitrags.
Unser Angebot im Bereich Internetrecht:
Beratung zur Haftung von Links und Inhalten
Durchsetzung von Ansprüchen auf Beseitigung schlechter Bewertungen
Ahnung von Verstößen gegen Persönlichkeitsrechte im Internet
Hilfe bei unliebsamen Verlinkungen in Suchmaschinen
Hilfe bei ungewollter SPAM-Werbung
Verteidigung bei Abmahnungen wegen Filesharings
Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei unberechtigter Fotonutzung
Verteidigung gegen Abmahnung wegen unberechtigter Fotonutzung
Beratung zu Ihren Rechten und Pflichten als Käufer und Verkäufer eines Onlineshops
Verteidigung gegen unwahre Tatsachenbehauptungen im Internet